nis2-geschaeftsleitungsschulung-paragraph-38-bsig

NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG

Ihre persönliche Schulungspflicht — dokumentiert und nachgewiesen.

NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Deutschland geltendes Recht — umgesetzt im BSI-Gesetz (BSIG). § 38 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen zur regelmäßigen Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar — und die Teilnahme muss auf Anfrage gegenüber dem BSI nachgewiesen werden können.

Diese Schulung erfüllt genau diese Anforderung: kompakt, praxisorientiert, mit dokumentierter Teilnahmebestätigung.

Was § 38 BSIG von Ihnen verlangt

Das Gesetz schreibt drei Kompetenzbereiche vor, die Geschäftsleitungen nachweisbar erwerben müssen:

  • Risikoerkennung: Bedrohungslagen verstehen, Eintrittswahrscheinlichkeiten einschätzen, Cyberrisiken als unternehmerisches — nicht nur technisches — Thema begreifen.
  • Risikomanagement: Die zehn Pflichtmaßnahmen nach § 30 BSIG kennen, ihre Wirkung verstehen und deren Umsetzung überwachen können.
  • Auswirkungsbeurteilung: Einschätzen können, wie Sicherheitsmaßnahmen auf Betriebsabläufe, Kostenstrukturen und strategische Ziele wirken.

 

Diese NIS2-Geschäftsleitungsschulung deckt alle geforderten Bereiche ab.

Format und Inhalt der NIS2-Geschäftsleitungsschulung

Format: Online, interaktiv

Dauer: 4 Stunden

Teilnehmer: max. 12 Geschäftsführer*Innen

Inhalt: Orientiert an der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG

Abschluss: Dokumentierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis

Preis: 590 € zzgl. MWSt. pro Teilnehmer

Was Sie mitnehmen

Nach der Schulung haben Sie:

✓ Ihre Schulungspflicht nach § 38 BSIG — als NIS2-Geschäftsleitungsschulung nachweisbar erfüllt

✓ Ein Verständnis der drei gesetzlich geforderten Kompetenzbereiche

✓ Klarheit darüber, was das BSI im Ernstfall von Ihnen erwartet

✓ Eine dokumentierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis — revisionssicher archivierbar

Nächste Termine der NIS2-Geschäftsleitungsschulung

Die ersten Termine für die NIS2-Geschäftsleitungsschulung stehen in Kürze fest. Wenn Sie informiert werden möchten, schreiben Sie mir kurz — ich melde mich persönlich.

Rechtlicher Hinweis

Diese NIS2-Geschäftsleitungsschulung richtet sich ausschließlich an Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne des BSIG. Die Teilnahmebestätigung ist inhaltlich an der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG orientiert — sie ist keine behördliche oder BSI-zertifizierte Bescheinigung.