NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG
Ihre persönliche Schulungspflicht — dokumentiert und nachweisbar.
NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Deutschland geltendes Recht — umgesetzt im BSI-Gesetz (BSIG). § 38 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen zur regelmäßigen Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar — und die Teilnahme muss auf Anfrage gegenüber dem BSI nachgewiesen werden können.
Diese Schulung deckt die allgemeinen Inhalte ab, die § 38 Abs. 3 BSIG verlangt — die drei Kompetenzbereiche Risikoerkennung, Risikomanagementpraktiken und Auswirkungsbeurteilung — und weist sie in einer datierten Teilnahmebestätigung nachvollziehbar aus. Den Bezug auf die Verhältnisse Ihres eigenen Hauses stellen Sie im Anschluss her. Das Instrument dafür bekommen Sie von mir.
Durchgeführt von Juergen L Sommer — mehr zu meinem Hintergrund.
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Was § 38 BSIG von Ihnen verlangt
38 Abs. 3 BSIG nennt drei Kompetenzbereiche, die Ihre Schulung abdecken muss. Wie das BSI sie versteht, beschreibt es in seiner Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen“:
- Risikoerkennung: Bedrohungslagen verstehen, Eintrittswahrscheinlichkeiten einschätzen, Cyberrisiken als unternehmerisches — nicht nur technisches — Thema begreifen.
- Risikomanagement: Die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG kennen, ihre Wirkung verstehen und deren Umsetzung überwachen können.
- Auswirkungsbeurteilung: Einschätzen können, wie Sicherheitsmaßnahmen auf Betriebsabläufe, Kostenstrukturen und strategische Ziele wirken.
Diese NIS2-Geschäftsleitungsschulung deckt alle geforderten Bereiche ab.
Format und Inhalt der NIS2-Geschäftsleitungsschulung
Format: Online, interaktiv
Dauer: 4 Stunden
Teilnehmende: max. 12 (Geschäftsleitung, Vorstand, CIO/IT-Leitung)
Inhalt: Orientiert an der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG
Begleitmaterial: Umfangreiches Handout als Referenz- und Nachschlagewerk für die Zeit nach der Schulung — mit Transferbogen für das Gespräch im eigenen Haus.
Sektorspezifische Vertiefung: Ergänzend zum allgemeinen Teil ein Vertiefungsblock zu Ihrem Sektor — Zuordnung nach Anlage 1 oder 2 BSIG, typische Bedrohungslagen, Anforderungen aus der Lieferkette. Verfügbar für Maschinenbau, Automotive, Elektrotechnik, Gesundheit, Lebensmittel und Energie. Die Vertiefung wird im Inhaltsnachweis der Teilnahmebestätigung ausgewiesen.
Nach der Schulung: Verständnisfragen zu den Schulungsinhalten können Sie mir innerhalb von acht Wochen nach dem Termin per E-Mail stellen. Nicht umfasst ist die Beratung zu konkreten Sachverhalten in Ihrem Haus — dafür gibt es das kostenlose Erstgespräch, die Inhouse-Schulung oder den Workshop.
Abschluss: Dokumentierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis
Preis: 490 € zzgl. MWSt. pro Teilnehmer
Was Sie mitnehmen
Nach der Schulung haben Sie:
✓ Die allgemeinen Inhalte Ihrer Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG, abgedeckt und dokumentiert
✓ Ein Verständnis der drei gesetzlich geforderten Kompetenzbereiche
✓ Klarheit darüber, was das BSI im Ernstfall von Ihnen erwartet
✓ Ein umfangreiches Handout als Referenz- und Nachschlagewerk für die Zeit nach der Schulung
✓ Einen Vertiefungsblock zu Ihrem Sektor — dokumentiert im Inhaltsnachweis Ihrer Teilnahmebestätigung
✓ Einen Transferbogen für das Gespräch mit Ihrer IT-Leitung oder Ihrem IT-Dienstleister
✓ Eine dokumentierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis — revisionssicher archivierbar
✓ Die Möglichkeit, Verständnisfragen zu den Inhalten acht Wochen lang nachzureichen
Für wen ist diese Schulung?
Die NIS2-Geschäftsleitungsschulung richtet sich an:
Geschäftsleitungen und Vorstandsmitglieder von Unternehmen, die nach § 28 BSIG als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung gelten — typischerweise ab 50 Mitarbeitenden oder ab einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro, in einem der im BSIG definierten 14 Sektoren.
Geschäftsleitungen und Vorstandsmitglieder von Zulieferern BSIG-pflichtiger Unternehmen, die von ihren Kunden zunehmend einen Schulungsnachweis verlangt bekommen — auch dann, wenn sie selbst formell nicht NIS2-pflichtig sind.
Nicht sicher, ob Sie betroffen sind? Schreiben Sie mir — wir klären das in einem kurzen Erstgespräch.
Warum maximal 12 Teilnehmende
Diese Schulung ist kein Frontalvortrag vor 50 Zuhörern, sondern ein Arbeitsformat. Die Teilnehmerzahl ist bewusst auf 12 begrenzt — aus drei Gründen:
Ihre Fragen kommen tatsächlich dran. Als Mitglied der Geschäftsleitung tragen Sie die persönliche, nicht delegierbare Verantwortung nach § 38 BSIG. Entsprechend konkret sind die Fragen, die sich stellen. In der Gruppe arbeiten wir sie auf der Ebene auf, die ohne Offenlegung interner Sachverhalte möglich ist — den Schritt in Ihr eigenes Haus gehen Sie danach mit dem Transferbogen.
Sie hören die Fragen der anderen. Wenn ein anderer Teilnehmer aus einer vergleichbaren Branche eine Situation schildert, mit der Sie selbst konfrontiert sein könnten, profitieren Sie mit. Das funktioniert nur, wenn die Gruppe klein genug ist, dass sich Teilnehmer öffnen.
Keine Anonymität. Sie sind nicht einer von 50 Teilnehmern, sondern einer von höchstens zwölf. Das ändert die Aufmerksamkeit — Ihre und meine.
Nächste Termine der NIS2-Geschäftsleitungsschulung
1. Termin |Dienstag, 29. September 2026 | 09:00 – 13:00 Uhr |
2. Termin | Dienstag, 13. Oktober 2026 | 09:00 – 13:00 Uhr |
3.Termin | Dienstag, 17. November 2026 | 09:00 – 13:00 Uhr |
Alle Termine werden als Live-Online-Schulung durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens drei Werktage vor dem Termin per E-Mail.
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Was eine offene Schulung leisten kann und was Sie selbst leisten
Die BSI-Handreichung erwartet, dass eine Geschäftsleitungsschulung nicht nur abstraktes Wissen vermittelt, sondern die individuellen Gegebenheiten der Einrichtung berücksichtigt: kritische Geschäftsprozesse, Governance-Strukturen, aktuelle Risikolage, konkrete Entscheidungsanlässe. In einem offenen Termin mit Teilnehmern aus verschiedenen Unternehmen ist das nur begrenzt möglich. Und es wäre nicht seriös, es zu behaupten.
Das BSI beschreibt dafür selbst ein zweistufiges Modell: allgemeine Inhalte durch einen externen Anbieter, spezifische Inhalte ergänzt durch interne Fachleute. Genau so ist diese Schulung angelegt. Im Handout finden Sie einen Transferbogen, die Fragen, die Sie mit Ihrer IT-Leitung oder Ihrem IT-Dienstleister durchgehen. Ausgefüllt, datiert, gegengezeichnet, in Ihre Akte. Damit sind beide Stufen dokumentiert.
Wenn Sie die zweite Stufe nicht im eigenen Haus leisten wollen, ist der Workshop Digitale Risiken der Weg dorthin
Inhouse: dieselbe NIS2-Geschäftsleitungsschulung, exklusiv für Ihr Haus
In den meisten Unternehmen betrifft die Schulungspflicht nicht nur eine Person. Das BSI stellt in seiner Handreichung ausdrücklich fest, dass alle Personen schulungspflichtig sind, die der Definition der Geschäftsleitung nach § 2 Nr. 13 BSIG entsprechen — und geht davon aus, dass dies in der großen Mehrheit der Einrichtungen mehrere Personen trifft.
Wenn Ihre Geschäftsleitung aus zwei, drei oder vier Personen besteht, ist ein eigener Termin für Ihr Haus oft die naheliegendere Lösung als einzelne Plätze in offenen Terminen.
Was identisch bleibt
Es ist dieselbe NIS2-Geschäftsleitungsschulung: derselbe Umfang, dieselben Inhalte, orientiert an der BSI-Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen“ Version 1.0 vom 17.04.2026. Am Ende steht dieselbe dokumentierte Teilnahmebestätigung — für jede teilnehmende Person, mit Inhaltsnachweis nach Abschnitt 1.5 der Handreichung.
Was hinzukommt
Das BSI weist in Abschnitt 1.4 der Handreichung darauf hin, dass NIS2-Geschäftsleitungsschulungen die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung berücksichtigen sollen — kritische Geschäftsprozesse, Governance-Strukturen, die aktuelle Risikolage, konkrete Entscheidungsanlässe. In einem offenen Termin mit Teilnehmern aus verschiedenen Unternehmen ist das nur begrenzt möglich, weil dort keine internen Sachverhalte offengelegt werden.
Im geschlossenen Rahmen ändert sich das:
- Fallszenarien aus Ihrer Branche und Ihrer Sektorzuordnung nach Anlage 1 oder 2 BSIG
- Offene Diskussion Ihrer eigenen Situation, ohne Rücksicht auf fremde Zuhörer
- Auf Wunsch Teilnahme Ihrer IT-Leitung — nicht als Schulungspflichtige, aber als Gesprächspartner am selben Tisch. Die Handreichung hält eine Ausweitung auf Personen, die der Geschäftsleitung zuarbeiten, ausdrücklich für sinnvoll.
- Termin nach Absprache, online oder bei Ihnen vor Ort
Was es nicht ist
Die Inhouse NIS2-Geschäftsleitungsschulung ist eine Schulung, keine Bestandsaufnahme. Sie bewertet nicht Ihre Maßnahmen und liefert keinen Maßnahmenplan — dafür gibt es den Workshop Digitale Risiken, der ausdrücklich kein Schulungsformat nach § 38 Abs. 3 BSIG ist und diese Schulung nicht ersetzt.
Konditionen richten sich nach Teilnehmerzahl und Format und werden individuell vereinbart. Schreiben Sie mir kurz, wie viele Personen Ihrer Geschäftsleitung betroffen sind und ob Sie online oder vor Ort bevorzugen
Rechtlicher Hinweis
Diese NIS2-Geschäftsleitungsschulung richtet sich ausschließlich an Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne des BSIG. Die Teilnahmebestätigung ist inhaltlich an der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG orientiert — sie ist keine behördliche oder BSI-zertifizierte Bescheinigung.