Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 23. April 2026

Teil A — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden über die auf der Website juergenlsommer.de und über den Ticketshop unter https://pretix.eu/juergenlsommer/nis2/ angebotenen Leistungen abschließt.

(2) Das Leistungsportfolio umfasst drei Leistungsbereiche:

a) NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG als Live-Online-Seminar (Teil B dieser AGB)
b) Workshop Digitale Risiken als eintägiger Inhouse-Workshop (Teil C dieser AGB)
c) 90-Tage-Begleitung als Umsetzungsberatung (Teil D dieser AGB)

Für jeden Leistungsbereich gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieses Teils A die jeweiligen Besonderen Bestimmungen.

(3) Anbieter und Vertragspartner ist:

Juergen L Sommer
Mainleite 10
96148 Baunach
Deutschland
Telefon: +49 173 4092352
E-Mail: jls@juergenlsommer.de

(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(6) Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.

§ 2 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht in den Besonderen Bestimmungen abweichend geregelt, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung (Kauf auf Rechnung). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen, soweit in den Besonderen Bestimmungen oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart ist.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB) sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden geltend zu machen.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen einer Leistungserbringung übergebenen Unterlagen, Konzepte, Folien, Berichte, Methoden und Darstellungen (einschließlich des 5-Ebenen-Modells) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, diese Materialien innerhalb seines eigenen Unternehmens zu nutzen. Eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden ist nicht gestattet.

(3) Aufzeichnungen der erbrachten Leistungen (Audio, Video, Bildschirmaufnahmen) durch den Kunden oder seine Teilnehmer sind nicht gestattet. Der Anbieter selbst fertigt ebenfalls keine Aufzeichnungen an, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 4 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(2) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor Mitteilung rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

(3) Informationen, die der Kunde oder seine Teilnehmer über andere Teilnehmer oder deren Unternehmen erhalten, sind ebenfalls vertraulich zu behandeln.

§ 5 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Einschränkungen nach Absätzen 2 und 3 gelten auch für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(5) Die in den Leistungen des Anbieters vermittelten Inhalte und Empfehlungen dienen der strategischen Orientierung von Geschäftsleitung und IT-Verantwortlichen. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Für rechtliche Fragestellungen zu NIS2, BSIG, AI Act oder DSGVO empfiehlt der Anbieter die Hinzuziehung spezialisierter Rechtsanwälte. Die Verantwortung für die rechtliche Bewertung und die konkrete Umsetzung regulatorischer Anforderungen liegt beim Kunden.

(6) Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage der Beratung eigenverantwortlich umsetzt.

§ 6 Kein Verbraucher-Widerrufsrecht

Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge gemäß §§ 312g, 355 BGB steht dem Kunden nicht zu, da dieses nur Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gewährt wird.

§ 7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und seiner Teilnehmer erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://juergenlsommer.de/datenschutzerklaerung/.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Teil B — Besondere Bestimmungen für die NIS2-Geschäftsleitungsschulung

§ 9 Leistungsgegenstand

(1) Die NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG wird als Live-Online-Seminar über ein Videokonferenz-System durchgeführt. Die Dauer beträgt vier Zeitstunden.

(2) Die Schulungsinhalte orientieren sich an der Handreichung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung und decken die in § 38 Abs. 3 BSIG geforderten Kompetenzfelder ab: Risikoerkennung und -bewertung, Risikomanagementmaßnahmen sowie Auswirkungsbewertung.

(3) Nach Teilnahme an der vollständigen Schulung erhält jeder Teilnehmer eine personalisierte Teilnahmebestätigung. Diese dient dem Nachweis gemäß § 38 Abs. 3 BSIG.

§ 10 Vertragsschluss bei der Schulung

(1) Die auf der Website und im Ticketshop dargestellten Schulungen mit den dort angegebenen Preisen stellen ein verbindliches Angebot des Anbieters dar.

(2) Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er den Bestellvorgang im Ticketshop abschließt und auf den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ klickt. Mit Klick auf diesen Button bestätigt der Kunde zugleich die Kenntnisnahme dieser AGB.

(3) Vor Abschluss der Bestellung wird dem Kunden eine Übersicht der gewählten Leistungen einschließlich Preis und Zahlungsmodalitäten angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Daten zu prüfen und vor Absendung zu korrigieren.

(4) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Bestellbestätigung). Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestellbestätigung zustande.

§ 11 Durchführung der Online-Schulung

(1) Die Zugangsdaten zur Videokonferenz werden dem Teilnehmer spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse zugestellt.

(2) Für die Teilnahme benötigt der Teilnehmer ein internetfähiges Endgerät, eine stabile Internetverbindung, einen aktuellen Webbrowser sowie Lautsprecher und ein Mikrofon. Für die interaktive Teilnahme wird eine Webcam empfohlen. Empfohlen wird eine Internetverbindung von mindestens 6 Mbit/s im Download und Upload.

(3) Die technischen Voraussetzungen auf Seiten des Teilnehmers sowie die funktionierende Verbindung zum Videokonferenz-System liegen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

§ 12 Mindestteilnehmerzahl und Absagerecht bei der Schulung

(1) Die Durchführung der Schulung steht unter dem Vorbehalt einer Mindestteilnehmerzahl von sieben Personen. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Anbieter den Rücktritt vom Vertrag vor.

(2) Der Rücktritt wird dem Kunden spätestens fünf Werktage vor dem geplanten Veranstaltungstermin per E-Mail erklärt.

(3) Im Fall eines Rücktritts erstattet der Anbieter bereits gezahlte Entgelte unverzüglich. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden.

(4) Der Anbieter bietet dem Kunden alternativ die kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Termin an, sofern dort Plätze verfügbar sind.

§ 13 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden bei der Schulung

(1) Der Kunde kann seine Buchung per E-Mail an jls@juergenlsommer.de stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornoerklärung beim Anbieter.

(2) Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung gelten folgende Stornobedingungen:

– Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: volle Rückerstattung
– Stornierung zwischen 14 und 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Rückerstattung
– Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: keine Rückerstattung

(3) Anstelle einer Stornierung kann der Kunde jederzeit kostenfrei auf einen späteren Termin umbuchen, sofern dort Plätze verfügbar sind.

(4) Der Kunde kann die Teilnahme auf eine andere Person seines Unternehmens übertragen. Der Anbieter ist über den Teilnehmerwechsel spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail zu informieren.

Teil C — Besondere Bestimmungen für den Workshop Digitale Risiken

§ 14 Leistungsgegenstand

(1) Der Workshop Digitale Risiken ist ein eintägiger moderierter Inhouse-Workshop. Er orientiert sich am 5-Ebenen-Modell des Anbieters (Technische Stabilität, Daten & Prozesse, KI & Entscheidungslogik, Risikomanagement & Verantwortlichkeiten, Führung & Haftung) und umfasst eine Standortbestimmung in Form einer Ampelbewertung auf allen fünf Ebenen.

(2) Im Leistungsumfang enthalten sind:

a) ein vorbereitendes Gespräch von 15 Minuten Dauer zur Klärung der Ausgangssituation
b) ein Workshop-Tag vor Ort beim Kunden (maximal acht Teilnehmer)
c) ein individuelles Risiken-Radar als visuelle Darstellung des Ist-Stands
d) ein schriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen, übergeben innerhalb von fünf Werktagen nach dem Workshop
e) drei bis fünf priorisierte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten
f) ein optionales Nachgespräch von 60 Minuten Dauer
g) eine Teilnahmebestätigung über die Workshop-Teilnahme

(3) Der Workshop ist kein Schulungsformat im Sinne von § 38 Abs. 3 BSIG und ersetzt die NIS2-Geschäftsleitungsschulung nicht. Die ausgestellte Teilnahmebestätigung dient der Dokumentation der Workshop-Teilnahme, nicht dem Nachweis der Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG.

§ 15 Vertragsschluss beim Workshop

(1) Der Vertrag über einen Workshop kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen schriftliche oder textförmliche Annahme durch den Kunden zustande.

(2) Das Angebot enthält den vereinbarten Termin, den Veranstaltungsort, die Teilnehmerzahl, das Honorar, die Reisekostenregelung und die Zahlungsbedingungen.

§ 16 Preise und Reisekosten beim Workshop

(1) Das Honorar beträgt ab 4.500 Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der endgültige Preis wird im individuellen Angebot festgelegt und ist abhängig von Unternehmensgröße und Veranstaltungsort.

(2) Reisekosten werden im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet.

Stornierungen des Workshop-Termins durch den Kunden werden nach folgender Staffel abgerechnet:

– Stornierung mehr als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: keine Stornogebühr, volle Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen
– Stornierung zwischen 30 und 14 Kalendertagen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars als Stornogebühr
– Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin oder Nichterreichen der Workshopfähigkeit aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise- oder Übernachtungskosten trägt der Kunde im Umfang der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten zusätzlich.

§ 18 Terminverschiebung beim Workshop

Anstelle einer Stornierung können die Parteien eine einvernehmliche Terminverschiebung vereinbaren. Eine Terminverschiebung ist kostenfrei, sofern sie spätestens 30 Kalendertage vor dem ursprünglichen Termin schriftlich vereinbart wird. Bei späterer Verschiebung gelten die Stornoregelungen nach § 17 entsprechend, wobei die bereits geleisteten Zahlungen auf das neue Honorar angerechnet werden.

 Teil D — Besondere Bestimmungen für die 90-Tage-Begleitung

§ 19 Leistungsgegenstand

(1) Die 90-Tage-Begleitung ist eine Umsetzungsberatung zur Unterstützung von Geschäftsführung und IT-Leitung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen, insbesondere aus NIS2, BSIG, AI Act und DSGVO.

(2) Im Leistungsumfang enthalten sind:

a) ein halbtägiger Kick-off-Workshop
b) zehn Vor-Ort-Termine von jeweils einem Tag Dauer, in der Regel wöchentlich
c) Erreichbarkeit des Anbieters für dringende Rückfragen per E-Mail und Telefon an Werktagen
d) Dokumentation des Umsetzungsfortschritts
e) ein Abschluss-Review mit Übergabe an die interne Organisation des Kunden

(3) Die konkreten Handlungsfelder, der Leistungsrhythmus und der Umfang werden im individuellen Angebot festgelegt.

(4) Die 90-Tage-Begleitung stellt eine Beratungsleistung dar und enthält keine Zusicherung eines konkreten Umsetzungserfolgs. Der Anbieter haftet nicht für die wirtschaftliche Entwicklung oder regulatorische Compliance des Kunden.

§ 20 Vertragsschluss bei der 90-Tage-Begleitung

(1) Der Vertrag über eine 90-Tage-Begleitung kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen schriftliche oder textförmliche Annahme durch den Kunden zustande.

(2) Das Angebot enthält die zu bearbeitenden Handlungsfelder, den Zeitraum, das Honorar, die Reisekostenregelung, die Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls Meilensteine.

§ 21 Preise und Reisekosten bei der 90-Tage-Begleitung

(1) Das Honorar wird im individuellen Angebot festgelegt.

(2) Die Abrechnung erfolgt in der Regel in monatlichen Raten, soweit im Angebot nicht anders vereinbart.

(3) Reisekosten werden im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet.

§ 22 Laufzeit und Kündigung bei der 90-Tage-Begleitung

(1) Die 90-Tage-Begleitung wird für einen festen Zeitraum von 90 Kalendertagen ab dem im Angebot vereinbarten Startdatum geschlossen.

(2) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Hauptpflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt.

(4) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund werden bereits erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet; bereits geleistete Zahlungen für nicht mehr zu erbringende Leistungen werden erstattet.

(5) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund oder einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus nicht vom Anbieter zu vertretenden Gründen bleibt der Anspruch des Anbieters auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.

§ 23 Termine und Mitwirkungspflichten bei der 90-Tage-Begleitung

(1) Der Kunde benennt einen Hauptansprechpartner für die Dauer der Begleitung.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass zu den vereinbarten Vor-Ort-Terminen die für den Fortschritt notwendigen Personen und Unterlagen verfügbar sind.

(3) Ausfallende Vor-Ort-Termine aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden werden in der Regel zeitnah nachgeholt; bereits gebuchte und nicht mehr stornierbare Reisekosten des Anbieters trägt der Kunde.

Stand: 23. April 2026